19.10.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/3


Beschluss des Gerichtshofs vom 4. Juli 2013 — Diadikasia Symvouloi Epicheiriseon AE/Europäische Kommission, Delegation der Europäischen Union in der Türkei, Zentrale Finanzierungs- und Vergabestelle (CFCU)

(Rechtssache C-520/12) (1)

(Rechtsmittel - Instrument für Heranführungshilfe - Öffentlicher Auftrag - Projekt zur Erweiterung des europäischen Netzwerks von Geschäftszentren in der Türkei - Entscheidung, das Projekt nicht zu vergeben - Klage auf Ersatz des angeblich erlittenen Schadens - Nationale Entscheidung - Keine Einbeziehung der Organe der Union)

2013/C 304/05

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Diadikasia Symvouloi Epicheiriseon AE (Prozessbevollmächtigter: A. Krystallidis, Δικηγόρος)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Aresu und F. Erlbacher), Delegation der Europäischen Union in der Türkei, Zentrale Finanzierungs- und Vergabestelle (CFCU)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 13. September 2012 in der Rechtssache T-369/11, Diadikasia Symvouloi Epicheiriseon AE/Europäische Kommission, Zentrale Finanzierungs- und Vergabestelle (CFCU) und Delegation der Europäischen Union in der Türkei, mit dem das Gericht eine Klage auf Ersatz des Schadens abgewiesen hat, der der Rechtsmittelführerin aufgrund der Entscheidung der Delegation der Europäischen Union in der Türkei entstanden sein soll, den Auftrag über die Durchführung des Projekts „Erweiterung des europäisch-türkischen Netzwerks von Geschäftszentren in Sivas, Antakya, Batman und Van — EuropeAid/128621/D/SER/TR“ nicht an die Rechtsmittelführerin zu vergeben — Unzulässigkeit — Unzuständigkeit

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Die Diadikasia Symvouloi Epicheiriseon AE trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 26 vom 26.1.2013.