16.6.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 184/2


Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 6. März 2014 — Northern Ireland Department of Agriculture and Rural Development/Europäische Kommission

(Rechtssache C-248/12 P) (1)

((Rechtsmittel - EAGFL, EGFL und ELER - Von der Finanzierung durch die Europäische Union ausgeschlossene Ausgaben - Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage - Situation des Klägers nicht unmittelbar von der streitigen Entscheidung betroffen))

2014/C 184/02

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführer: Northern Ireland Department of Agriculture and Rural Development (Prozessbevollmächtigter: K. Brown, Solicitor)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: N. Donnelly und P. Rossi)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Achte Kammer) vom 6. März 2012, Northern Ireland Department of Agriculture and Rural Development/Kommission (T-453/10), mit dem das Gericht eine Klage als unzulässig abgewiesen hat, die darauf gerichtet war, den Beschluss 2010/399/EU der Kommission (bekannt gegeben unter Aktenzeichen K[2010] 4894) vom 15. Juli 2010 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. L 184, S. 6) für teilweise nichtig zu erklären, soweit bestimmte vom Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland getätigte Ausgaben ausgeschlossen wurden

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Das Northern Ireland Department of Agriculture and Rural Development wird verurteilt, die durch das vorliegende Rechtsmittel entstandenen Kosten zu tragen.


(1)  ABl. C 200 vom 7.7.2012.