28.1.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 25/59 |
Klage, eingereicht am 14. November 2011 — Solar-Fabrik/HABM (Premium L)
(Rechtssache T-583/11)
(2012/C 25/114)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Solar-Fabrik AG für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten (Freiburg im Breisgau, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Douglas)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 1. September 2011 in der Sache R 246/2011-1 aufzuheben; |
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dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „Premium L“ für Waren der Klassen 9 und 11.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009, da die angemeldete Marke unterscheidungskräftig sei.