26.11.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 347/37


Klage, eingereicht am 19. September 2011 — Streng/HABM — Gismondi (PARAMETRICA)

(Rechtssache T-495/11)

2011/C 347/67

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Michael Streng (Erding, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: A. Pappert, Rechtsanwalt)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Fulvio Gismondi (Rom, Italien)

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 19. Juli 2011 in der Sache R 1348/2010-4 aufzuheben und die Sache an die Vierte Beschwerdekammer zurückzuverweisen;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „PARAMETRICA“ für Dienstleistungen der Klassen 36 und 42 — Anmeldung Nr. 6048433.

Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Kläger.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: In Deutschland eingetragene Wortmarke „parameta“ (Nr. 30311096) für Dienstleistungen der Klassen 35, 38, 41 und 42.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde vollständig stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung des Widerspruchs.

Klagegründe: Verstoß gegen Regel 19 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit Regel 98 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission, da die Beschwerdekammer zu Unrecht die Ansicht vertreten habe, dass die eingereichten Unterlagen, die WIPO INID Codes enthielten, nicht in der Verfahrenssprache vorgelegt worden seien und/oder zusammen mit der im Schriftsatz vom 3. November 2008 bereitgestellten Übersetzung keine „Übersetzung“ im Sinne von Regel 98 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zur GMV darstellten.