29.10.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 319/24 |
Klage, eingereicht am 6. September 2011 — Oster Weinkellerei/HABM — Viñedos Emiliana (Igama)
(Rechtssache T-474/11)
2011/C 319/51
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Andreas Oster Weinkellerei KG (Cochem, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Schindler)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Viñedos Emiliana, SA (Santiago, Chile)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 22. Juni 2011 in der Sache R 637/2010-2 aufzuheben; |
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dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) seine eigenen Kosten und die Kosten des Klägers aufzuerlegen; |
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hilfsweise: das Verfahren bis zum Erlass einer rechtskräftigen Entscheidung über das beim HABM unter dem Aktenzeichen 000005716 C anhängige Nichtigkeitsverfahren auszusetzen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „Igama“ für Waren der Klasse 33.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Viñedos Emiliana, SA.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Wortmarke „GAMMA“ für Waren der Klasse 33.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, da zwischen den sich gegenüberstehenden Marken keine Verwechslungsgefahr bestehe.