8.10.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 298/28


Klage, eingereicht am 23. August 2011 — Dectane/HABM — Hella (DAYLINE)

(Rechtssache T-463/11)

2011/C 298/53

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Dectane GmbH (Leipzig, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Ehrlinger und T. Hagen)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Hella KGaA Hueck & Co. (Lippstadt, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angegriffene Entscheidung der ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Juni 2011 aufzuheben;

der Streithelferin die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „DAYLINE“ für Waren der Klasse 11 — Anmeldung Nr. 7 070 238.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Hella KGaA Hueck & Co.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Wortmarke „Ledayline“ für Waren der Klasse 11.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung.

Klagegründe: Verletzung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, da zwischen den sich gegenüberstehenden Marken keine Verwechslungsgefahr bestehe.