24.9.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 282/31


Klage, eingereicht am 22. Juli 2011 — Safa Nicu Sepahan/Rat

(Rechtssache T-384/11)

2011/C 282/63

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Safa Nicu Sepahan (Isfahan, Iran) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Bahrami)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass der Eintrag Nr. 19 des Anhangs VIII der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 des Rates vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 (ABl. 2010 L 281, S. 1) in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 503/2011 des Rates vom 23. Mai 2011 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. 2011 L 136, S. 26) geänderten Fassung null und nichtig ist;

festzustellen, dass der Beklagte dadurch gegen Art. 265 AEUV verstoßen hat, dass er ihren Antrag vom 7. Juni 2011 auf Überprüfung des Eintrags Nr. 19 nicht geprüft hat;

die Streichung ihres Namens von der EU-Sanktionsliste anzuordnen;

ihr Schadensersatz in Höhe eines im Laufe des vorliegenden Verfahrens festzulegenden Betrags zuzusprechen, jedoch mindestens 2 000 000,00 Euro;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht die Klägerin zwei Klagegründe geltend.

1.

Erster Klagegrund: Der Rat habe einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen, da die Aufnahme ihres Namens in die Liste der Personen und Organisationen, auf die restriktive Maßnahmen Anwendung finden, falsch, irreführend, unspezifisch, unvollständig und daher eindeutig unrechtmäßig sei.

2.

Zweiter Klagegrund: Der Rat habe offensichtlich nicht die Gründe dafür angegeben, warum ihr Name in die Liste der Personen und Organisationen, auf die restriktive Maßnahmen Anwendung finden, aufgenommen worden sei.