16.7.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 211/28 |
Klage, eingereicht am 20. Mai 2011 — Fellah/Rat
(Rechtssache T-255/11)
2011/C 211/61
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Zakaria Fellah (New York, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Collard)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
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festzustellen, dass die Verordnung (EU) Nr. 330/2011 des Rates vom 6. April 2011 und der Beschluss 2011/221/GASP des Rates vom 6. April 2011, die am 7. April 2011 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, in Bezug auf den Kläger, Herrn Zakaria FELLAH, sachlich nicht begründet sind; |
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folglich
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Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger zwei Klagegründe geltend.
1. |
Erster Klagegrund: Verletzung der Begründungspflicht, da für die Eintragung des Namens des Klägers in die Liste der von den restriktiven Maßnahmen betroffenen Personen und Organisationen eine stereotype Begründung angegeben sei, ohne dass ein genauer Tatumstand genannt sei, der die Beurteilung der Begründetheit dieser Eintragung erlaube. |
2. |
Zweiter Klagegrund: Offensichtlicher Bewertungsfehler, da
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