26.3.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 95/11 |
Klage, eingereicht am 14. Februar 2011 — Bamba/Rat
(Rechtssache T-86/11)
2011/C 95/18
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Nadiany Bamba (Abidjan, Côte d’Ivoire) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Haïk)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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ihre Klage für zulässig zu erklären; |
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die Verordnung (EU) Nr. 25/2011 des Rates vom 14. Januar 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d’Ivoire für nichtig zu erklären, soweit diese sie betrifft; |
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den Beschluss 2011/18/GASP des Rates vom 14. Januar 2011 zur Änderung des Beschlusses 2010/656/GASP des Rates zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d’Ivoire für nichtig zu erklären, soweit dieser sie betrifft; |
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dem Rat der Europäischen Union nach den Art. 87 und 91 der Verfahrensordnung des Gerichts die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerin macht zwei Klagegründe geltend:
1. |
erstens einen Verstoß gegen die in Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in den Art. 6 und 13 der Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vorgesehenen Verteidigungsrechte und das Recht auf ein faires Verfahren, soweit die angefochtenen Handlungen
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2. |
zweitens einen Verstoß gegen das sich aus Art. 1 des Ersten Zusatzprotokolls zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ergebende grundlegende Recht auf Achtung des Eigentums. |