26.1.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 26/48 |
Beschluss des Gerichts vom 8. November 2012 — Marcuccio/Kommission
(Rechtssache T-616/11 P) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Abweisung der als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend - Schaden, der dem Rechtsmittelführer entstanden sein soll - Erstattung von Kosten, die vermeidbar gewesen wären - Art. 94 Buchst. a der Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst)
2013/C 26/95
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 8. September 2011, Marcuccio/Kommission (F-69/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Herr Luigi Marcuccio trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten, die der Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind. |