16.6.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 184/28 |
Beschluss des Gerichts vom 2. April 2014 — Inaporc/Kommission
(Rechtssache T-575/11) (1)
((Staatliche Beihilfen - Maßnahmen eines nationalen Branchenverbands für den Schweinesektor - Finanzierung durch zu Pflichtbeiträgen gewordene freiwillige Beiträge - Beschluss, mit dem die Beihilferegelung für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Rücknahme des Beschlusses - Erledigung))
2014/C 184/48
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Interprofession nationale porcine (Inaporc) (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte H. Calvet, Y. Trifounovitch und C. Rexha)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Stromsky und S. Thomas, dann B. Stromsky)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2011) 4376 final der Kommission vom 29. Juni 2011 betreffend die staatliche Beihilfe NN 10/2010 — Frankreich — Steuer zur Finanzierung eines nationalen Branchenverbands für den Schweinesektor
Tenor
1. |
Der vorliegende Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt. |
2. |
Die Europäische Kommission trägt die Kosten. |