7.7.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 200/17 |
Beschluss des Gerichts vom 24. Mai 2012 — Fortress Participations/HABM — FIG und Fortress Investment Group (FORTRESS)
(Rechtssache T-315/11) (1)
(Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Rücknahme des Nichtigkeitsantrags - Erledigung)
2012/C 200/35
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Fortress Participations BV (Rotterdam, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwältin L. J. van de Braak, B. Ladas, Solicitor, und S. Malynicz, Barrister, dann L. J. van de Braak, S. Malynicz, R. Black und V. Baxter, Solicitors)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: V. Melgar)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferinnen vor dem Gericht: FIG LLC (New York, Vereinigte Staaten) und Fortress Investment Group (UK) Ltd (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Gray und R. Mallinson)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 8. März 2011 (Sache R 355/2009-2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der FIG LLC und der Fortress Investment Group (UK) einerseits und der Fortress Participations BV andererseits
Tenor
1. |
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt. |
2. |
Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Beklagten. Die Streithelferinnen tragen ihre eigenen Kosten. |