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12.1.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 9/36 |
Beschluss des Gerichts vom 15. November 2012 — Marcuccio/Kommission
(Rechtssache T-286/11 P) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Außervertragliche Haftung - Ersatz des Schadens, der sich daraus ergeben soll, dass ein Schreiben über Kosten in einer Rechtssache an den Rechtsanwalt gesandt wird, der den Rechtsmittelführer in dieser Rechtssache vertreten hat - Teilweise offensichtlich unzulässiges und teilweise offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)
2013/C 9/65
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 16. März 2011, Marcuccio/Kommission (F-21/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Beschlusses
Tenor
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1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
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2. |
Herr Luigi Marcuccio trägt seine eigenen Kosten sowie die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstandenen Kosten. |