11.2.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 39/14 |
Beschluss des Gerichts vom 7. Dezember 2011 — VE (*1)/Kommission
(Rechtssache T-274/11 P) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Auslandszulage - Voraussetzungen nach Art. 4 des Anhangs VII des Statuts - Begriff des ständigen Wohnsitzes - Verfälschung von Tatsachen - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)
(2012/C 39/28)
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: VE (*1) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Vogel)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und B. Eggers)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 15. März 2011, VE (*1)/Kommission (F-28/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
VE (*1) trägt seine eigenen Kosten und die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstandenen Kosten. |
(*1) Information im Rahmen des Schutzes personenbezogener bzw. vertraulicher Daten entfernt oder ersetzt.