11.2.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 39/14


Beschluss des Gerichts vom 7. Dezember 2011 —  VE (*1)/Kommission

(Rechtssache T-274/11 P) (1)

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Auslandszulage - Voraussetzungen nach Art. 4 des Anhangs VII des Statuts - Begriff des ständigen Wohnsitzes - Verfälschung von Tatsachen - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)

(2012/C 39/28)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: VE (*1) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Vogel)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und B. Eggers)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 15. März 2011,  VE (*1)/Kommission (F-28/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

 VE (*1) trägt seine eigenen Kosten und die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstandenen Kosten.


(*1)  Information im Rahmen des Schutzes personenbezogener bzw. vertraulicher Daten entfernt oder ersetzt.

(1)  ABl. C 232 vom 6.8.2011.