5.5.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 133/26


Beschluss des Gerichts vom 21. März 2012 — Modelo Continente Hipermercados/Kommission

(Rechtssache T-174/11) (1)

(Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung, die die steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen erlaubt - Entscheidung, mit der die Beihilferegelung für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und die Rückforderung der Beihilfen nicht angeordnet wird - Fehlende individuelle Betroffenheit - Unzulässigkeit)

2012/C 133/51

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Modelo Continente Hipermercados, SA, Zweigniederlassung in Spanien (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Buendía Serra, E. Abad Valdenebro, M. Muñoz de Juan und R. Calvo Solinero)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und C. Urraca Caviedes)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung von Art. 1 Abs. 1 der Entscheidung 2011/5/EG der Kommission vom 28. Oktober 2009 über die steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen C 45/07 (ex NN 51/07, ex CP 9/07) in Spanien (ABl. 2011, L 7, S. 48)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Modelo Continente Hipermercados, SA, Zweigniederlassung in Spanien, trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 139 vom 7.5.2011.