5.5.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 133/26 |
Beschluss des Gerichts vom 21. März 2012 — Modelo Continente Hipermercados/Kommission
(Rechtssache T-174/11) (1)
(Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung, die die steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen erlaubt - Entscheidung, mit der die Beihilferegelung für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und die Rückforderung der Beihilfen nicht angeordnet wird - Fehlende individuelle Betroffenheit - Unzulässigkeit)
2012/C 133/51
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Modelo Continente Hipermercados, SA, Zweigniederlassung in Spanien (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Buendía Serra, E. Abad Valdenebro, M. Muñoz de Juan und R. Calvo Solinero)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und C. Urraca Caviedes)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung von Art. 1 Abs. 1 der Entscheidung 2011/5/EG der Kommission vom 28. Oktober 2009 über die steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen C 45/07 (ex NN 51/07, ex CP 9/07) in Spanien (ABl. 2011, L 7, S. 48)
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Modelo Continente Hipermercados, SA, Zweigniederlassung in Spanien, trägt die Kosten. |