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10.8.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 233/6 |
Urteil des Gerichts vom 3. Juli 2013 — MB System/Kommission
(Rechtssache T-209/2011) (1)
(Staatliche Beihilfen - Von Deutschland zugunsten der Biria-Gruppe gewährte Beihilfe in Form einer stillen Beteiligung durch ein öffentliches Unternehmen - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird - Entscheidung nach Nichtigerklärung der dasselbe Verfahren betreffenden früheren Entscheidung durch das Gericht - Vorteil - Kriterium des privaten Kapitalgebers - Begriff des Unternehmens in Schwierigkeiten - Berechnung des Beihilfeelements - Offensichtlicher Beurteilungsfehler)
2013/C 233/09
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: MB System GmbH & Co. KG (Nordhausen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Brüggen und C. Geiert)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Erlbacher und T. Maxian Rusche)
Gegenstand
Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/471/EU der Kommission vom 14. Dezember 2010 über die staatliche Beihilfe C 38/05 (ex NN 52/04) Deutschlands zugunsten der Biria-Gruppe (ABl. 2011, L 195, S. 55)
Tenor
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1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
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2. |
Die MB System GmbH & Co. KG trägt die Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes. |