10.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 233/6


Urteil des Gerichts vom 3. Juli 2013 — MB System/Kommission

(Rechtssache T-209/2011) (1)

(Staatliche Beihilfen - Von Deutschland zugunsten der Biria-Gruppe gewährte Beihilfe in Form einer stillen Beteiligung durch ein öffentliches Unternehmen - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird - Entscheidung nach Nichtigerklärung der dasselbe Verfahren betreffenden früheren Entscheidung durch das Gericht - Vorteil - Kriterium des privaten Kapitalgebers - Begriff des Unternehmens in Schwierigkeiten - Berechnung des Beihilfeelements - Offensichtlicher Beurteilungsfehler)

2013/C 233/09

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: MB System GmbH & Co. KG (Nordhausen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Brüggen und C. Geiert)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Erlbacher und T. Maxian Rusche)

Gegenstand

Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/471/EU der Kommission vom 14. Dezember 2010 über die staatliche Beihilfe C 38/05 (ex NN 52/04) Deutschlands zugunsten der Biria-Gruppe (ABl. 2011, L 195, S. 55)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die MB System GmbH & Co. KG trägt die Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes.


(1)  ABl. C 186 vom 25.6.2011.