3.3.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 65/21 |
Klage, eingereicht am 29. November 2011 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-127/11)
2012/C 65/39
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Nelissen Grade und G. Leblanc)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses, den Kläger nicht in die Reserveliste des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/177/10 aufzunehmen
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung des Prüfungsausschusses vom 3. Februar 2011, ihn nicht in die Reserveliste des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/177/10 aufzunehmen, aufzuheben; |
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die Entscheidung des Prüfungsausschusses vom 4. April 2011 aufzuheben, mit der dieser seine Entscheidung vom 3. Februar 2011, ihn nicht in die Reserveliste des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/177/10 aufzunehmen, bestätigt hat; |
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die Entscheidung des EPSO vom 29. August 2011 aufzuheben, mit der seine Beschwerde nach Art. 90 Abs. 2 des Statuts zurückgewiesen wurde; |
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der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |