29.10.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 319/30 |
Klage, eingereicht am 3. August 2011 — ZZ/Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten
(Rechtssache F-80/11)
2011/C 319/65
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis, E. Marchal und D. Abreu Caldas)
Beklagter: Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, den Dienstvertrag des Klägers aus disziplinarischen Gründen zu kündigen, und Zahlung eines Geldbetrags als Ersatz des angeblich erlittenen materiellen und immateriellen Schadens
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung der zum Abschluss der Dienstverträge ermächtigten Behörde vom 11. Oktober 2010, den Vertrag des Klägers mit einer Kündigungsfrist von zwei Monat zum 11. Dezember 2010 vorzeitig zu kündigen, aufzuheben; |
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dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen und ihn zur Zahlung eines Betrags von 300 000 Euro als Ersatz für den vom Kläger erlittenen materiellen und immateriellen Schaden zu verurteilen. |