16.7.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 211/33 |
Klage, eingereicht am 4. April 2011 — ZZ/Parlament
(Rechtssache F-35/11)
2011/C 211/67
Verfahrenssprache: Slowakisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Rybánsky)
Beklagter: Europäisches Parlament
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung des Beklagten, dem Kläger nur die Hälfte der Einrichtungsbeihilfe, auf die er normalerweise Anspruch hätte, zu gewähren
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung des Europäischen Parlaments (Referat Individuelle Ansprüche) vom 28. Mai 2010 über die Gewährung der Einrichtungsbeihilfe an den Kläger aufzuheben, soweit darin die Einrichtungsbeihilfe auf nur ein Monatsgrundgehalt festgesetzt und ihm nicht eine Einrichtungsbeihilfe von zwei Monatsgrundgehältern gewährt wird; |
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die Entscheidung des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 6. Januar 2011 aufzuheben, mit der die vom Kläger nach Art. 90 Abs. 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union eingereichte Beschwerde abgelehnt wurde; |
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dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen. |