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9.4.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 113/22 |
Klage, eingereicht am 11. Januar 2011 — Marcuccio/Kommission
(Rechtssache F-3/11)
2011/C 113/45
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der stillschweigenden Ablehnung des Antrags des Klägers vom 15. März 2010 und Schadensersatz
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die wie auch immer ergangene Entscheidung aufzuheben, mit der die Kommission seinen bei der Anstellungsbehörde eingereichten Antrag vom 15. März 2010 abgelehnt hat; |
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soweit erforderlich, die Zurückweisung der Beschwerde vom 5. August 2010 durch die Kommission aufzuheben; |
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soweit erforderlich, das in italienischer Sprache abgefasste und beim Kläger nicht vor dem 1. Oktober 2010 eingegangene dienstliche Schreiben vom 24. August 2010 aufzuheben; |
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die Kommission zu verurteilen, den Schaden, der ihm durch jede der Entscheidungen, deren Aufhebung vorliegend beantragt wird, und a fortiori durch deren Zusammentreffen zu Unrecht entstanden ist, durch Zahlung von 1 000 Euro oder eines vom Gericht für recht und billig befundenen höheren oder niedrigeren Betrags zu ersetzen; |
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der Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |