25.5.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 147/32


Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 21. März 2013 — Taghani/Kommission

(Rechtssache F-93/11) (1)

(Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Entscheidung des Prüfungsausschusses des Auswahlverfahrens über die Nichtzulassung zu den Prüfungen - Rechtsbehelfe - Klage, die erhoben wird, ohne die Entscheidung über die Beschwerde abzuwarten - Zulässigkeit - Änderung der Ausschreibung des Auswahlverfahrens nach Abhaltung der Zulassungsprüfungen - Grundsatz des Schutzes des berechtigten Vertrauens - Rechtssicherheit)

2013/C 147/58

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Jamal Taghani (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Blot)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AST/111/10 — Sekretäre (AST 1), den Kläger nicht zu den Prüfungen zuzulassen

Tenor des Urteils

1.

Die Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AST/111/10 vom 15. Juni 2011, Herrn Taghani nicht zu den Prüfungen zuzulassen, wird aufgehoben.

2.

Die Europäische Kommission wird verurteilt, 1 000 Euro an Herrn Taghani zu zahlen.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 347 vom 26.11.2011, S. 46.