22.9.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 287/40 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 20. Juni 2012 — Cristina/Kommission
(Rechtssache F-83/11) (1)
(Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren über die Nichtzulassung zur Teilnahme an den Prüfungen - Rechtsbehelfe - Klage, die erhoben wird, ohne die Entscheidung über die Verwaltungsbeschwerde abzuwarten - Zulässigkeit - Besondere Bedingungen für die Zulassung zum Auswahlverfahren - Erforderliche Berufserfahrung im Zusammenhang mit der Art der Aufgaben)
2012/C 287/74
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Alma Yael Cristina (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Blot und C. Bernard-Glanz)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AST/112/10 — Assistenten (AST 3), die Klägerin nicht zu den Prüfungen zuzulassen
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Frau Cristina trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission. |
(1) ABl. C 340 vom 19.11.2011, S. 41.