6.4.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 101/33 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. Februar 2013 — BB/Kommission
(Rechtssache F-17/11) (1)
(öffentlicher Dienst - Vertragsbediensteter - Nichtverlängerung eines befristeten Vertrags - Anfechtungsklage - Schadensersatzklage)
2013/C 101/61
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: BB (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Blot)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Berscheid)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Beklagten, den Vertrag der Klägerin als Vertragsbedienstete nicht zu verlängern
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Europäische Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten ein Drittel der Kosten von BB. |
3. |
BB trägt zwei Drittel ihrer Kosten. |
(1) ABl. C 186 vom 25.6.2011, S. 33.