18.2.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 49/15 |
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (Deutschland) eingereicht am 24. November 2011 — Philipp Seeberger gegen Studentenwerk Heidelberg
(Rechtssache C-585/11)
2012/C 49/24
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Verwaltungsgericht Karlsruhe
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Philipp Seeberger
Beklagter: Studentenwerk Heidelberg
Vorlagefrage
Steht Unionsrecht einer nationalen Regelung entgegen, die die Bewilligung von Ausbildungsförderung für das Studium in einem anderen Mitgliedstaat ausschließlich aus dem Grund versagt, weil der Auszubildende, der vom Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hat, bei Studienbeginn nicht seit mindestens drei Jahren den ständigen Wohnsitz in seinem Herkunftsmitgliedstaat hat? (1)
(1) Auslegung der Artikel 20 und 21 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) — Unionsbürgerschaft und Freizügigkeit