12.11.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 331/13 |
Vorabentscheidungsersuchen des Augstākās tiesas Senāts (Republik Lettland), eingereicht am 14. September 2011 — SIA „Cido Grupa“/Valsts ieņēmumu dienests
(Rechtssache C-471/11)
2011/C 331/24
Verfahrenssprache: Lettisch
Vorlegendes Gericht
Augstākās tiesas Senāts
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: SIA „Cido Grupa“
Beklagter: Valsts ieņēmumu dienests
Vorlagefragen
1. |
Ist Art. 6 Abs. 3 Unterabs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 60/2004 (1) der Kommission vom 14. Januar 2004 mit Übergangsmaßnahmen für den Zuckersektor infolge des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei dahin auszulegen, dass in einem Fall, in dem eine im Besitz eines Marktteilnehmers befindliche individuelle Überschussmenge eines Erzeugnisses festgestellt wird, das als Zucker im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Verordnung anzusehen ist, dieser Marktteilnehmer zur Entrichtung eines Betrags an den Staatshaushalt verpflichtet ist, dessen Berechnung die Menge des Weißzuckers (Code 1701 99 10 der Kombinierten Nomenklatur), die dem Zuckergehalt des in seinem Besitz befindlichen Erzeugnisses entspricht, zugrunde gelegt wird und nicht die Menge dieses Erzeugnisses (z. B. Zuckersirup) selbst? |
2. |
Sind der Berechnung dieses Betrags die höchsten Einfuhrabgaben, die für Weißzucker gelten, statt der höchsten Einfuhrabgaben, die für das im Besitz des Marktteilnehmers befindliche konkrete Erzeugnis gelten, zugrunde zu legen? |
(1) ABl. L 9, S. 8.