12.11.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 331/12 |
Vorabentscheidungsersuchen des Augstākās tiesas Senāts (Republik Lettland), eingereicht am 1. September 2011 — Gunārs Pusts/Lauku atbalsta dienests
(Rechtssache C-454/11)
2011/C 331/19
Verfahrenssprache: Lettisch
Vorlegendes Gericht
Augstākās tiesas Senāts
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Gunārs Pusts
Beklagter: Lauku atbalsta dienests
Vorlagefragen
1. |
Sind die Rechtsvorschriften der Europäischen Union über die Rückzahlung von Beihilfen dahin auszulegen, dass die Zahlung einer Beihilfe als nicht gerechtfertigt angesehen werden kann, wenn der Beihilfeempfänger zwar weiterhin die Verpflichtungen erfüllt, das für den Antrag auf Zahlung vorgeschriebene Verfahren aber nicht eingehalten hat? |
2. |
Steht eine Regelung, nach der die von dem Beihilfeempfänger eingegangenen Verpflichtungen allein deshalb als nicht mehr eingehalten angesehen werden, weil der Beihilfeempfänger keinen Antrag gestellt hat, ohne dass ihm Gelegenheit gegeben wurde, sich dazu zu äußern, im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Europäischen Union über die Rückzahlung von Beihilfen? |
3. |
Steht eine Regelung, nach der im Falle, dass Überprüfungen vor Ort nicht mehr möglich sind (da ein Jahr abgelaufen ist) und folglich davon ausgegangen wird, dass die von dem Beihilfeempfänger eingegangenen Verpflichtungen nicht mehr eingehalten wurden, sämtliche während des Verpflichtungszeitraums bereits gewährten Beihilfebeträge vom Beihilfeempfänger zurückzuzahlen sind, auch wenn sie bereits für mehrere Jahre zuerkannt und ausbezahlt wurden, im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Europäischen Union über die Rückerstattung von Beihilfen? |