29.10.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 319/10


Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofes (Österreich) eingereicht am 10. August 2011 — Jutta Leth gegen Republik Österreich, Land Niederösterreich

(Rechtssache C-420/11)

2011/C 319/17

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Oberster Gerichtshof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Jutta Leth

Beklagte: Republik Österreich, Land Niederösterreich

Vorlagefrage

Ist Art. 3 der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 (1), in der Fassung der Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 (2), und der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.5.2003 (3), (UVP-Richtlinie) dahin auszulegen, dass

1.

der Begriff „Sachgüter“ nur deren Substanz oder auch deren Wert erfasst;

2.

die Umweltverträglichkeitsprüfung auch dem Schutz des Einzelnen vor dem Eintritt eines Vermögensschadens durch Minderung des Werts seiner Liegenschaft dient?


(1)  Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, ABl. L 175, S. 40.

(2)  Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, ABl. L 73, S. 5.

(3)  Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten — Erklärung der Kommission, ABl. L 156, S. 17.