22.10.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 311/17


Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 20. Juli 2011 — Piepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co KG gegen Kreis Düren

(Rechtssache C-386/11)

2011/C 311/27

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Oberlandesgericht Düsseldorf

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Piepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co KG

Beklagter: Kreis Düren

Weitere Verfahrensbeteiligte: Stadt Düren

Vorlagefrage

Ist unter einem „Öffentlichen Auftrag“ im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit. a) der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (1) auch ein Vertrag zwischen zwei Gebietskörperschaften zu verstehen, durch den eine von ihnen der anderen eine eng begrenzte Zuständigkeit gegen Kostenerstattung überträgt, insbesondere dann, wenn die übertragene Aufgabe nicht die hoheitliche Tätigkeit als solche, sondern nur Hilfsgeschäfte betrifft?


(1)  ABl. L 134, S. 114.