24.9.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 282/8 |
Klage, eingereicht am 8. Juli 2011 — Europäische Kommission/Königreich Spanien
(Rechtssache C-360/11)
2011/C 282/15
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: L. Lozano Palacios)
Beklagter: Königreich Spanien
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 98 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (1) in Verbindung mit Anhang III dieser Richtlinie verstoßen hat, dass es auf
einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwendet; |
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dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Kommission ist der Ansicht, dass die Regelung über ermäßigte Steuersätze nach Art. 91.Uno.1.5o und 6o sowie Art. 91.Dos.1.3o des spanischen Mehrwertsteuergesetzes die Grenzen des von der Mehrwertsteuerrichtlinie Gestatteten überschreite, da sie über die Möglichkeiten hinausgehe, die Nrn. 3 und 4 des Anhangs III dieser Richtlinie den Mitgliedstaaten einräumten. Die Auslegung der spanischen Behörden widerspreche dem Wortlaut und der Systematik der Richtlinie und verstoße gegen die Rechtsprechung, wonach die Ausnahmen von den allgemeinen Bestimmungen des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems eng auszulegen seien.
(1) ABl. L 347, S. 1.