10.9.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 269/29


Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Rejonowy w Koszalinie (Republik Polen), eingereicht am 28. Juni 2011 — Krystyna Alder und Ewald Alder/Sabina Orłowska und Czesław Orłowski

(Rechtssache C-325/11)

2011/C 269/56

Verfahrenssprache: Polnisch

Vorlegendes Gericht

Sąd Rejonowy w Koszalinie

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Krystyna Alder und Ewald Alder

Beklagte: Sabina Orłowska und Czesław Orłowski

Vorlagefrage

Sind Art. 1 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (1) sowie Art. 18 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dahin auszulegen, dass es zulässig ist, die für eine Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat bestimmten gerichtlichen Schreiben in der Gerichtsakte zu belassen, mit der Folge, dass diese als zugestellt gelten, wenn diese Person keinen Zustellungsbevollmächtigten benannt hat, der seinen Wohnsitz in dem Mitgliedstaat hat, in dem das Gerichtsverfahren anhängig ist?


(1)  Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates (ABl. L 324, S. 79).