23.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/11


Rechtsmittel, eingelegt am 23. Mai 2011 von der Portugiesischen Republik gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 3. März 2011 in der Rechtssache T-387/07, Portugal/Kommission

(Rechtssache C-246/11 P)

2011/C 219/14

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Portugiesische Republik (Prozessbevollmächtigte: L. Inez Fernandes, S. Rodrigues und A. Gattini)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

das Urteil des Gerichts der Europäischen Union in der Rechtssache T-387/07 aufzuheben und infolgedessen

die Rechtssache an das Gericht der Europäischen Union zurückzuverweisen, damit dieses den Antrag auf Nichtigerklärung des Art. 1 der Entscheidung K(2007) 3772 der Kommission vom 31. Juli 2007 (1) nach Maßgabe und für die Zwecke des Art. 263 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union im Einklang mit der Begründung in der Klageschrift würdigt;

der Kommission die Verfahrenskosten und die Kosten der jetzigen Rechtsmittelführerin aufzuerlegen;

oder alternativ gemäß Art. 61 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und Art. 113 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs der Europäischen Union das Urteil des Gerichts der Europäischen Union in der Rechtssache T-387/07 aufzuheben und den Rechtsstreit endgültig zu entscheiden, indem den von der Portugiesischen Republik im erstinstanzlichen Verfahren gestellten Anträgen stattgegeben wird, und somit

Art. 1 der Entscheidung K(2007) 3772 nach Maßgabe und für die Zwecke des Art. 263 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union im Einklang mit der Begründung in der Klageschrift für nichtig zu erklären und

der Kommission die Verfahrenskosten und die Kosten der jetzigen Rechtsmittelführerin aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Die Portugiesische Republik sei von der Entscheidung K(2007) 3772, deren Begründung angesichts des Umstands, dass die Durchführung der Entscheidung SGAIA im Einklang mit dem dafür geltenden, speziell in dem zwischen der Europäischen Kommission (EK) und der Caixa Geral de Depósitos (CGD) geschlossenen Vertrag niedergelegten Rechtsrahmen erfolgt sei, gegen die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, der Verhältnismäßigkeit, des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit verstoße, unmittelbar betroffen.

Sie legt daher das vorliegende Rechtsmittel wegen Verstoßes gegen das Unionsrecht aus folgenden Gründen ein:

I.

fehlende oder unzutreffende Begründung;

II.

ordnungsgemäße Tätigung der Ausgaben und Verstoß gegen Art. 21 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 4253/88 (2) sowie den Vertrag.


(1)  Entscheidung K(2007) 3772 der Kommission vom 31. Juli 2007 über die Kürzung des Beitrags des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zum gemäß der Entscheidung K(95) 1769 der Europäischen Kommission vom 28. Juli 1995 gewährten Globalzuschuss zur Förderung örtlicher Investitionen in Portugal.

(2)  Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 des Rates vom 19. Dezember 1988 zur Durchführung der Verordnung Nr. 2052/88 hinsichtlich der Koordinierung der Interventionen der verschiedenen Strukturfonds einerseits und zwischen diesen und den Interventionen der Europäischen Investitionsbank und der sonstigen vorhandenen Finanzinstrumente andererseits (ABl. L 374, S. 1).