9.4.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 113/7 |
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Ivrea (Italien) eingereicht am 4. Februar 2011 — Strafverfahren gegen Lucky Emegor
(Rechtssache C-50/11)
2011/C 113/14
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale di Ivrea
Beteiligte des Ausgangsverfahrens
Lucky Emegor
Vorlagefrage
Stehen die Art. 15 und 16 der Richtlinie 2008/115/EG (1) im Licht der Grundsätze der Zusammenarbeit und der praktischen Wirksamkeit der Richtlinien der Möglichkeit entgegen, gegen einen illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren im Fall der Nichtbefolgung des ersten Abschiebungsbefehls des Polizeipräsidenten, wonach eine Ausreise aus dem nationalen Hoheitsgebiet innerhalb von fünf Tagen ab Zustellung zu erfolgen hat, und eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bei Nichtbefolgung der späteren Befehle, die die Kriminalpolizei zur Festnahme auf frischer Tat verpflichten, aufgrund bloßer mangelnder Kooperationsbereitschaft im Ausweisungsverfahren und insbesondere aufgrund bloßer Nichtbefolgung eines Abschiebungsbefehls der Verwaltungsbehörde zu verhängen?
(1) ABl. L 348, S. 98.