9.4.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 113/5


Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Suceava (Rumänien), eingereicht am 17. Januar 2011 — Aurora Elena Sfichi/Direcția Generală a Finanțelor Publice Suceava — Administrația Finanțelor Publice Suceava, Administrația Fondului Pentru Mediu

(Rechtssache C-29/11)

2011/C 113/08

Verfahrenssprache: Rumänisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal Suceava

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Aurora Elena Sfichi

Beklagte: Direcția Generală a Finanțelor Publice Suceava — Administrația Finanțelor Publice Suceava, Administrația Fondului Pentru Mediu

Vorlagefragen

1.

Ist Art. 110 Abs. 1 AEUV (früher Art. 90 EG), wonach die Mitgliedstaaten auf Waren aus anderen Mitgliedstaaten weder unmittelbar noch mittelbar höhere inländische Abgaben gleich welcher Art erheben, als gleichartige inländische Waren unmittelbar oder mittelbar zu tragen haben, dahin auszulegen, dass er einem Mitgliedstaat die Einführung einer Steuer mit den Merkmalen der durch die Ordonanță de Urgență a Guvernului (Dringlichkeitsverordnung der Regierung, im Folgenden: OUG) Nr. 50/2008 mit späteren Änderungen und Ergänzungen eingeführten Umweltsteuer verbietet, die bei der Erstzulassung eingeführter gebrauchter Pkw, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen waren, in Rumänien erhoben wird, während in Rumänien zugelassene gebrauchte Pkw, die Gegenstand einer Veräußerung sind und erneut zugelassen werden, dieser Steuer nicht unterliegen?

2.

Verbietet Art. 110 Abs. 2 AEUV (früher Art. 90 EG), dessen Zweck darin besteht, die Aspekte zu beseitigen, die geeignet sind, den nationalen Markt zu schützen und die den Gemeinschaftsmarkt regelnden Wettbewerbsgrundsätze zu verletzen, die Einführung einer Umweltsteuer, die bei der erstmaligen Zulassung eingeführter gebrauchter, zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassener Pkw in Rumänien erhoben wird, unter Berücksichtigung dessen, dass nach der OUG Nr. 218/2008 „Kraftfahrzeuge M1 der Schadstoffklasse Euro 4 mit einem Hubraum von nicht mehr als 2 000 cm3 und alle Kraftfahrzeuge N1 der Schadstoffklasse Euro 4, die erstmals im Zeitraum 15. Dezember 2008 bis einschließlich 31. Dezember 2009 in Rumänien oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassen wurden“, von der Pflicht zur Zahlung der Umweltsteuer befreit sind, d. h. die Kategorie von Pkw, die die technischen Eigenschaften der in Rumänien hergestellten Pkw aufweist, und so der Sektor der nationalen Automobilindustrie geschützt wird?