16.2.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 46/9


Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 19. Dezember 2012 — Bavaria NV/Europäische Kommission

(Rechtssache C-445/11 P) (1)

(Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Niederländischer Biermarkt - Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Geldbußen - Dauer des Verwaltungsverfahrens - Höhe der Geldbuße)

2013/C 46/16

Verfahrenssprache: Niederländisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Bavaria NV (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O. Brouwer, P. W. Schepens und N. Al-Ani)

Andere Parteien des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Van Nuffel und F. Ronkes Agerbeek im Beistand von Rechtsanwalt M. Slotboom)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Sechste erweiterte Kammer) vom 16. Juni 2011, Bavaria/Kommission (T-235/07), mit dem das Gericht Art. 1 der Entscheidung K(2007) 1697 der Kommission vom 18. April 2007 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/B/37.766 — Niederländischer Biermarkt) für nichtig erklärt hat, soweit die Europäische Kommission darin feststellte, dass sich die Bavaria NV an einer Zuwiderhandlung in Form der gelegentlichen Abstimmung anderer Geschäftsbedingungen als der Preise für die einzelnen Kunden im Gaststättensektor in den Niederlanden beteiligt habe

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Die Bavaria NV trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 340 vom 19.11.2011.