16.2.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 46/5 |
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 19. Dezember 2012 — Europäische Kommission/Irland
(Rechtssache C-279/11) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - Fehlerhafte Umsetzung - Anhang II - Nr. 1 Buchst. a bis c - Urteil des Gerichtshofs - Feststellung des Vorliegens einer Vertragsverletzung - Art. 260 AEUV - Finanzielle Sanktionen - Pauschalbetrag - Zahlungsfähigkeit des Mitgliedstaats - Wirtschaftskrise - Beurteilung auf der Grundlage aktueller Wirtschaftsdaten)
2013/C 46/08
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Oliver und K. Mifsud-Bonnici)
Beklagter: Irland (Prozessbevollmächtigte: E. Creedon und D. O’Hagen im Beistand von E. Regan, SC, und C. Toland, BL)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nichtdurchführung des Urteils des Gerichtshofs vom 20. November 2008, Kommission/Irland (C-66/06), betreffend einen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 2 bis 4 der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175, S. 40) in der durch die Richtlinie 97/11/EG vom 3. März 1997 (ABl. L 73, S. 5) geänderten Fassung — Antrag auf Verhängung eines Zwangsgelds und eines Pauschalbetrags
Tenor
1. |
Irland hat gegen seine Verpflichtungen aus Art. 260 AEUV verstoßen, indem es nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um dem Urteil vom 20. November 2008, Kommission/Irland (C-66/06), nachzukommen. |
2. |
Irland wird verurteilt, an die Europäische Kommission auf das Konto „Eigenmittel der Europäischen Union“ einen Pauschalbetrag von 1 500 000 Euro zu zahlen. |
3. |
Irland trägt die Kosten. |