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3.8.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 225/6 |
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 30. Mai 2013 — Europäische Kommission/Königreich Schweden
(Rechtssache C-270/11) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2006/24/EG - Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste erzeugt oder verarbeitet werden - Urteil des Gerichtshofs, mit dem eine Vertragsverletzung festgestellt wird - Nichtdurchführung - Art. 260 AEUV - Finanzielle Sanktionen - Verhängung eines Pauschalbetrags)
2013/C 225/09
Verfahrenssprache: Schwedisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Tufvesson, D. Maidani und F. Coudert, Bevollmächtigte)
Beklagter: Königreich Schweden (Prozessbevollmächtigte: A. Falk und C. Meyer-Seitz, Bevollmächtigte)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nichtdurchführung des Urteils des Gerichtshofs vom 4. Februar 2010 in der Rechtssache C-185/09, Kommission/Schweden — Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgelds
Tenor
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1. |
Das Königreich Schweden hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 260 AEUV verstoßen, dass es nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 4. Februar 2010, Kommission/Schweden (C-185/09), betreffend die Nichtumsetzung der Vorschriften der Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG ergeben, und dass es nicht fristgerecht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. |
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2. |
Das Königreich Schweden wird verurteilt, an die Kommission auf das Konto „Eigenmittel der Europäischen Union“ einen Pauschalbetrag von 3 Mio. Euro zu zahlen. |
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3. |
Das Königreich Schweden trägt die Kosten. |