22.9.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 287/12 |
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2012 (Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf — Deutschland) — FRA.BO SpA/Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) — Technisch-Wissenschaftlicher Verein
(Rechtssache C-171/11) (1)
(Freier Warenverkehr - Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung - Nationales Zertifizierungsverfahren - Vermutung der Konformität mit dem nationalen Recht - Anwendbarkeit von Art. 28 EG auf eine private Zertifizierungsstelle)
2012/C 287/20
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Oberlandesgericht Düsseldorf
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Fra.bo S.p.A
Beklagte: Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) — Technisch-Wissenschaftlicher Verein
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen — Oberlandesgericht Düsseldorf — Auslegung der Art. 34, 101 und 106 Abs. 2 AEUV — Anwendung dieser Vorschriften auf die Tätigkeit eines privaten Vereins (Technisch-Wissenschaftlicher Verein), der von einem Mitgliedstaat als Zertifizierungsstelle für bestimmte Waren anerkannt wird — Horizontale Wirkung des Art. 34 AEUV
Tenor
Art. 28 EG ist dahin auszulegen, dass er auf die Normungs- und Zertifizierungstätigkeiten einer privaten Einrichtung anzuwenden ist, wenn die Erzeugnisse, die von dieser Einrichtung zertifiziert wurden, nach den nationalen Rechtsvorschriften als mit dem nationalen Recht konform angesehen werden und dadurch ein Vertrieb von Erzeugnissen, die nicht von dieser Einrichtung zertifiziert wurden, erschwert wird.