22.12.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 399/4 |
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 25. Oktober 2012 — Europäische Kommission/Französische Republik
(Rechtssache C-164/11) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom - Nicht fristgerechte Umsetzung)
2012/C 399/06
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: W. Mölls)
Beklagte: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. de Bergues und N. Rouam)
Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Beklagten: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: S. Centeno Huerta)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um sein System der Besteuerung von elektrischem Strom an die Vorschriften der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (ABl. L 283, S. 51) anzupassen — Anwendung eines einheitlichen Steuersatzes am Ende der Übergangszeit
Tenor
1. |
Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom verstoßen, dass sie trotz des Ablaufs der in ihrem Art. 18 Abs. 10 Unterabs. 2 vorgesehenen Übergangszeit nicht die Vorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um ihr System der Besteuerung von elektrischem Strom an die Vorschriften dieser Richtlinie anzupassen. |
2. |
Die Französische Republik trägt die Kosten. |