27.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 331/7


Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 6. September 2012 — August Storck KG/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

(Rechtssache C-96/11 P) (1)

(Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Dreidimensionales Zeichen in der Form einer Schokoladenmaus)

(2012/C 331/10)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: August Storck KG (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Reher und R. W. Staub)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: R. Manea und G. Schneider)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 17. Dezember 2010, Storck/HABM (T-13/09), mit dem das Gericht die Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 12. November 2008 über die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, der die Anmeldung eines aus der Form einer Schokoladenmaus bestehenden dreidimensionalen Zeichens als Gemeinschaftsmarke für bestimmte Waren der Klasse 30 zurückgewiesen hatte, abgewiesen hat — Unterscheidungskraft der Marke

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Die August Storck KG trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 152 vom 21.5.2011.