12.1.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 9/9


Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 15. November 2012 — Europäische Kommission/Portugiesische Republik

(Rechtssache C-34/11) (1)

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kontrolle der Umweltbelastung - Grenzwerte für die PM10-Konzentrationen in der Luft)

2013/C 9/12

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Guerra e Andrade, A. Alcover San Pedro und S. Petrova)

Beklagte: Portugiesische Republik (Prozessbevollmächtigte: L. Inez Fernandes und M. J. Lois)

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen Art. 13 der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (ABl. L 152, S. 1) — Grenzwerte und Alarmschwellen für den Schutz der menschlichen Gesundheit — Konzentration von PM10 in der Luft

Tenor

1.

Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft verstoßen, dass sie in den Jahren 2005 bis 2007 nicht sichergestellt hat, dass in den Gebieten und Ballungsräumen Braga, Porto Litoral, Área Metropolitana de Lisboa Norte und Área Metropolitana de Lisboa Sul die 24-Stunden-Konzentration von PM10 in der Luft die in dieser Bestimmung festgelegten Grenzwerte nicht überschreitet.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Die Europäische Kommission und die Portugiesische Republik tragen ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 103 vom 2.4.2011.