12.3.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 80/20 |
Klage, eingereicht am 28. Dezember 2010 — Almunia Textil/HABM — FIBA Europe (EuroBasket)
(Rechtssache T-596/10)
2011/C 80/39
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Almunia Textil, SA (La Almunia de Doña Godina, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. E. Astiz Suárez)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: FIBA Europe eV (München, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 6. Oktober 2010 in der Sache R 280/2010-1 aufzuheben. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: FIBA Europe eV.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „EuroBasket“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 14, 16, 24, 25, 26, 28, 35, 38 und 41.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsbildmarke und nationale Bildmarke mit dem Wortbestandteil „Basket“ für Waren der Klassen 18, 25 und 28.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben und die Gemeinschaftsmarkenanmeldung für Waren der Klassen 9, 25, 28 und 41 zurückgewiesen.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben und der Widerspruch zurückgewiesen.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (1), da zwischen den einander gegenüberstehenden Marken Verwechslungsgefahr bestehe.
(1) Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78, S. 1).