18.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 346/50 |
Klage, eingereicht am 4. Oktober 2010 — Département du Gers/Kommission
(Rechtssache T-482/10)
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2010/C 346/99
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Département du Gers (Auch, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Mabile und J.-P. Mignard)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
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den Beschluss 2010/432/EU der Kommission vom 28. Juli 2010 über die Zulassung des Inverkehrbringens von aus der genetisch veränderten Maissorte 1507x59122 (DAS-Ø15Ø7-1xDAS-59122-7) bestehenden, diese enthaltenden oder aus dieser gewonnenen Erzeugnissen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für nichtig zu erklären; |
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der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
In der vorliegenden Rechtssache werden dieselben oder im Wesentlichen ähnliche Klagegründe und Argumente vorgebracht wie im Rahmen der Rechtssache T-478/10, Département du Gers/Kommission.