28.8.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 234/49 |
Klage, eingereicht am 25. Juni 2010 — Milux/HABM (CHEMOCONTROL)
(Rechtssache T-285/10)
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2010/C 234/87
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Milux Holding S.A. (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Bojs)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 29. April 2010 in der Sache R 1444/2009-4 aufzuheben; |
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dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „CHEMOCONTROL“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 10 und 44.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer das Diskriminierungsverbot auf den Sachverhalt des vorliegenden Falls fehlerhaft angewandt habe; hilfsweise Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, da die Beschwerdekammer zu Unrecht entschieden habe, dass die angemeldete Marke keine ausreichende Unterscheidungskraft besitze.