Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 13. November 2014 – Natura Selection/HABM – Afoi Anezoulaki (natur)
(Rechtssache T‑549/10)
„Gemeinschaftsmarke — Widerspruchsverfahren — Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke natur — Anmeldung der älteren Bildmarke natura — Relatives Eintragungshindernis — Verwechslungsgefahr — Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
1. |
Gemeinschaftsmarke — Beschwerdeverfahren — Klage beim Unionsrichter — Befugnisse des Gerichts — Anordnungsbefugnis — Fehlen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65 Abs. 6) (vgl. Rn. 22) |
2. |
Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 27) |
3. |
Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Beurteilung der Verwechslungsgefahr — Grad der Aufmerksamkeit des Publikums (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 28) |
4. |
Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen — Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 29, 33) |
5. |
Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Wortmarke natur und Bildmarken natura, natura selection und natura casa (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 30, 34-38) |
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 6. September 2010 (Sache R 217/2010-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Natura Selection, SL und der Afoi Anezoulaki AE
Tenor
1. |
Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 6. September 2010 (Sache R 217/2010-2) wird aufgehoben. |
2. |
Das HABM trägt die Kosten. |