Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 22. Mai 2012 –
Olive Line International/HABM – Umbria Olii International (O·LIVE)
(Rechtssache T-273/10)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke O·LIVE – Ältere gemeinschaftliche und spanische Bild‑ und Wortmarken Olive line – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 40‑42, 76‑83)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 14. April 2010 (Sache R 4/2009‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Olive Line International, SL und der O. International Srl |
Tenor
1. |
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 14. April 2010 (Sache R 4/2009‑4) wird aufgehoben, soweit sie zum einen sämtliche von der Markenanmeldung erfassten Waren der Klasse 3, d. h. „Wasch‑ und Bleichmittel; Putz‑, Polier‑, Fettentfernungs‑ und Schleifmittel; Seifen; Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper‑ und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel“, und zum anderen die von der Markenanmeldung erfassten Waren „Gesundheits-, Körper- und Schönheitspflege für Mensch und Tier“ der Klasse 44 betrifft. |
2. |
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
3. |
Das HABM und die Umbria Olii International Srl tragen drei Viertel ihrer eigenen Kosten sowie jeweils drei Achtel der Kosten der Olive Line International, SL. |
4. |
Die Olive Line International, SL trägt ein Viertel ihrer eigenen Kosten sowie ein Viertel der Kosten des HABM und der Umbria Olii International Srl. |