Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor

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Gemeinschaftsmarke

Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke

Relative Eintragungshindernisse

Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke

Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 19, 22, 37, 42, 50, 63)

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 3. Februar 2010 (Sache R 248/2009-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) und der Austria Leasing GmbH

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) trägt die Kosten.