Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor
Gemeinschaftsmarke
–
Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke
–
Relative Eintragungshindernisse
–
Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke
–
Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 19, 22, 37, 42, 50, 63)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 3. Februar 2010 (Sache R 248/2009-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) und der Austria Leasing GmbH
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) trägt die Kosten.