18.6.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 179/16


Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 13. April 2011 — Socitrel/Kommission

(Rechtssache T-413/10 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb - Beschluss der Kommission, mit dem eine Geldbuße verhängt wird - Bankbürgschaft - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Finanzieller Schaden - Keine außergewöhnlichen Umstände - Fehlende Dringlichkeit)

2011/C 179/28

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Parteien

Antragstellerin: Socitrel — Sociedade Industrial de Trefilaria, SA (Trofa, Portugal) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Proença de Carvalho und T. Luísa de Faria)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Castillo de la Torre, V. Bottka und P. Costa de Oliveira im Beistand von Rechtsanwalt M. Marques Mendes)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses K(2010) 4387 endg. der Kommission vom 30. Juni 2010 in einem Verfahren nach Art. 101 AEUV und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38.344 — Spannstahl) sowie Antrag auf Befreiung von der Obliegenheit, eine Bankbürgschaft zu stellen, um die sofortige Beitreibung der nach Art. 2 des genannten Beschlusses verhängten Geldbuße zu vermeiden

Tenor

1.

Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

2.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.