12.11.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 331/21


Beschluss des Gerichts vom 13. September 2011 — ara/HABM — Allrounder (A)

(Rechtssache T-397/10) (1)

(Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Nichteinhaltung der Frist für die Einreichung der Beschwerdebegründung vor der Beschwerdekammer - Entscheidung der Beschwerdekammer über die Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)

2011/C 331/42

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: ara AG (Langenfeld, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Gail)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: G. Schneider)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Allrounder SARL (Sarrebourg, Frankreich)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Juni 2010 (Sache R 1543/2009-1) über den Antrag der Klägerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Tenor

1.

Die Klage wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.

2.

Die ara AG trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 301 vom 6.11.2010.