12.11.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 331/20 |
Beschluss des Gerichts vom 14. September 2011 — Regione Puglia/Kommission
(Rechtssache T-84/10) (1)
(Nichtigkeitsklage - EFRE - Entscheidung über die Kürzung des Zuschusses - Regionale Körperschaft - Keine unmittelbare Betroffenheit - Unzulässigkeit)
2011/C 331/39
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Regione Puglia (Bari, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Brunelli und A. Aloia)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Cattabriga und A. Steiblytė)
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C(2009) 10350 der Kommission vom 22. Dezember 2009 über die Kürzung des Zuschusses des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der in Anwendung der Entscheidung C(2000) 2349 der Kommission vom 8. August 2000 über die Genehmigung des Operativen Programms POR Puglia für den Zeitraum 2000 bis 2006 im Hinblick auf das Ziel 1 gewährt worden war
Tenor
1. |
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. |
2. |
Die Regione Puglia trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes. |