28.8.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 234/38 |
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 25. Juni 2010 — Regione Puglia/Kommission
(Rechtssachen T-84/10 R und T-223/10 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Entscheidung über die Kürzung eines Gemeinschaftszuschusses - Belastungsanzeige - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit)
2010/C 234/68
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Antragstellerin: Regione Puglia (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Brunelli und A. Aloia)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Cattabriga und A. Steiblytė)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung C(2009) 10350 der Kommission vom 22. Dezember 2009 betreffend die Streichung eines Teils des Italien für das Operative Programm POR Puglia Ziel 1 (2000–2006) gewährten Zuschusses des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie der Zahlungsanordnung, die in der im Anschluss an diese Entscheidung übermittelten Belastungsanzeige vom 26. Februar 2010 enthalten sein soll
Tenor
1. |
Die Rechtssachen T-84/10 R und T-223/10 R werden für die Zwecke des vorliegenden Beschlusses miteinander verbunden. |
2. |
Die Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz werden zurückgewiesen. |
3. |
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. |